Über uns

COMÚN ist eine gemeinnützige Bundesstiftung, gegründet im Dezember 2021 durch das Ehepaar Veronika & Sebastian Bohrn Mena. Sie versteht sich als Kapitalbasis für gesellschaftlichen Fortschritt. Über die Bereitstellung von sozialem, kulturellem und ökonomischem Kapital, soll der ökologische, soziale und demokratische Wandel befördert werden. COMÚN orientiert sich am Modell der Bürgerstiftungen und setzt zu ihren Themen einerseits selbst Projekte und Initiativen um, andererseits fördert sie gesellschaftliche Aktivitäten mit ihrem Fonds. Die Stiftung agiert unabhängig von allen Parteien, Interessenvertretungen und Konzernen.

Die Menschen hinter COMÚN

Stiftungszweck
  • Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen;
  • Förderung des Umwelt-, Natur-, Klima-, Arten- und Tierschutzes; 
  • Förderung der Volksbildung;
  • Förderung der Erziehung und Berufsausbildung;
  • Förderung der Grund- und Menschenrechte;
  • Förderung der Entwicklungszusammenarbeit in Entwicklungsländern; und
  • Katastrophenhilfe national und weltweit.
Grundsätze
  • Die Arbeit der Stiftung soll Menschen ermächtigen. Abhängigkeiten sollen überwunden und abgebaut werden. Vorrangig werden daher Aktivitäten gefördert, die einen nachhaltigen Effekt entfalten und emanzipatorisch wirken. Dabei soll möglichst niederschwellig vorgegangen werden, also der Zugang von Menschen aller gesellschaftlichen Gruppen zu den Förderungen gewährleistet sein.
  • Alle Aktivitäten der Stiftung sind auf den Schutz, die Stärkung und die Förderung nachfolgender Generationen ausgerichtet. Der langfristige, systemische Wandel ist daher einer kurzfristigen Änderung vorzuziehen. 
  • Die Stiftung handelt dort, wo sie am wirksamsten ist. Das wird oft lokal bzw. vor Ort sein, in den konkreten Lebenswelten. Gleichzeitig fühlt sie sich einem europäischen und internationalen Zugang verpflichtet und sucht über nationale Grenzen hinweg die Zusammenarbeit mit allen Menschen und Einrichtungen, die ähnliche Ziele verfolgen.
  • Die Stiftung versteht sich als Institution zur Durchsetzung der universellen Menschenrechte. Sie setzt sich für einen unkomplizierten, gleichen Zugang aller Menschen zum Recht ein, der nicht von Vorteilen bei Bildung oder Vermögen abhängen darf. Der Kampf gegen Diskriminierung, Ausbeutung, Entrechtung und Entwürdigung von Menschen, gehört zum Kern ihrer Arbeit. Es wird niemals nach Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Nationalität, religiöser Überzeugung, sozialem oder finanziellem Status differenziert.
  • Ein feministisch-emanzipatorisches Selbstverständnis ist Grundlage des Agierens der Stiftung. Zumindest die Hälfte aller EntscheidungsträgerInnen sind Frauen und bei der Vergabe der Fördermittel ist darauf zu achten, dass Frauen von den Förderungen mindestens im gleichen Ausmaß profitieren wie Männer. Die gleiche Sichtbarkeit und Selbstrepräsentanz von Frauen und Männern ist in allen Aktivitäten, Publikationen und Veranstaltungen der Stiftung eine Selbstverständlichkeit.
  • Die Stiftung tritt für den Erhalt der Biodiversität und die Erlangung von Klimagerechtigkeit ein. Sie anerkennt Tiere als fühlende Mitgeschöpfe und bekennt sich zur Notwendigkeit des Schutzes von natürlichen Lebensräumen. Die Bewältigung der Klimakrise, der Einsatz gegen das Artensterben und die Forcierung einer ökologischen Lebensweise gehören zu ihren vordringlichsten Aufgaben.
  • Die Erzeugung und Verteilung von Lebensmitteln werden als ökologische und soziale Schlüsselprozesse betrachtet. Daher forciert die Stiftung das gesellschaftliche Bewusstsein zur Wichtigkeit kleinbäuerlicher Strukturen, der Weiterentwicklung hin zu einer klima-, umwelt- & tierfreundlichen Landwirtschaft und der Vermeidung von Verschwendung.
  • Die Arbeit der Stiftung zielt darauf ab die Selbstbestimmtheit von Menschen zu steigern. Dazu zählt auch der Zugang zu Bildung, Kunst und Kultur, die Möglichkeit der Entdeckung und Entfaltung von persönlichen Neigungen und Talenten sowie die Chance zum Erwerb von sozialen und kulturellen Kompetenzen.
  • Die systematische Ungleichverteilung von Ressourcen wird als Antagonist und Gefährder des Gemeinwohls betrachtet. Ihre Überwindung gehört daher zu den primären Zielen der Stiftung. Die Umverteilung von oben nach unten soll im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit vorangetrieben werden.
  • Die Stiftung versteht sich als antifaschistisches Bollwerk. Dazu gehört auch die Unterstützung der Eindämmung rechtsextremer, antisemitischer, rassistischer und antidemokratischer Strömungen und die Förderung der Abwehr von gesellschaftlichen Gefahren durch diese.
  • Die Überwindung der ungleichen Verteilung von bezahlter wie unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen ist ein zentrales Ziel der Stiftung. Die fortschreitende Prekarisierung der Arbeitswelt soll zurückgedrängt und eine existenzsichernde, würdevolle und sinnstiftende Arbeit für alle Menschen ermöglicht werden.
  • Die enorme Konzentration von Kapital geht damit einher, dass Verfügungsmacht über Arbeits- und Lebenszeit von Beschäftigten, aber auch darüber, wie und was produziert wird, bei einigen wenigen liegt. Unternehmenshierarchien und kurzfristige Gewinninteressen stehen einer gemeinwohlorientierten, sozialökologischen Ökonomie entgegen. 
  • Die Stiftung erachtet kritische journalistische Arbeit als Säule der Demokratie. Ihre Förderung ist daher für sie von besonderer Wichtigkeit. Insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen von bislang im Journalismus unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen, die investigative journalistische Arbeit und die unabhängige journalistische Recherche sollen dabei gezielt gefördert werden.
  • Die Stiftung anerkennt ein grundlegendes Bedürfnis von Menschen nach umfassender Realisierung ihres Selbst. Dazu gehört für viele auch die Entfaltung der spirituellen Dimension ihres Menschseins, die etwa in der Zugehörigkeit zu Glaubensgemeinschaften gelebt wird. Menschen dabei zu unterstützen sich selbst zum Wohle aller voll zu entfalten, ist ein wichtiger Bestandteil des Gemeinwohls.

Die Stiftung ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet.

Die Stiftung verfolgt zu mindestens 75 % der Gesamttätigkeit gemäß § 4a EStG 1988 spendenbegünstigte Zwecke.

Das Vermögen der Stiftung ist ausschließlich im Sinne des Stiftungszweckes zu verwenden.

Stiftungsziele
  1. Der Zweck der Stiftung soll durch folgende ideelle Mittel erreicht werden:
    • Unterstützung von in Not geratenen Menschen;
    • Herausgabe von Publikationen;
    • Förderung des gesellschaftlichen Dialogs;
    • Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen (Diskussionsabende, Vorträge);
    • Durchführung von Kampagnen zur Bewusstseinsbildung;
    • Vergabe von Stipendien und Preisen, jedoch nur unter Einhaltung der Bestimmungen des § 40b BAO idgF; 
    • Förderung der zivilgesellschaftlichen Vernetzung und der Freiwilligenarbeit zu Gunsten der in Artikel III. Absatz 1. angeführten Zwecke; 
    • Aufzeigen von Missständen (wie zB Verletzung von Menschenrechten, Umweltzerstörung) und Setzen von Maßnahmen zur Beendigung derselben; 
    • Durchführung von Projekten zur Förderung von Ökologie & Nachhaltigkeit,idgF; 
    • Gründung von bzw. Beteiligung an Tochtergesellschaften im In- und Ausland und Kooperation mit anderen gemeinnützigen Rechtsträgern; die Stiftung hat dabei durch vertragliche Vereinbarungen oder sonstige Maßnahmen die Einhaltung der §§ 40 ff BAO idgF (Unmittelbarkeitsgebot) sicherzustellen; und 
    • Zuwendung von ideellen und materiellen Mitteln an spendenbegünstigte Einrichtungen iSd § 4a Abs. 3 bis 6 oder § 4b EStG 1988 idgF zur unmittelbaren Förderung eines Stiftungszweckes; die Stiftung hat dabei die Einhaltung des § 40a BAO idgF sicherzustellen. 
  • Die Stiftung kann sich zur Erfüllung ihrer Zwecke der Hilfe Dritter (Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 40 Abs. 1 BAO idgF) bedienen, jedoch muss deren Wirken wie das eigene Wirken der Stiftung anzusehen sein.
  • Der Zweck der Stiftung soll durch folgende materielle Mittel erreicht werden:
    • Erträge aus der Veranlagung des Stiftungsvermögens;
    • Erträge aus öffentlichen Veranstaltungen; 
    • Einnahmen aus Betrieben und Einrichtungen der Stiftung; insbesondere aus Sponsoring-Verträgen, Eintrittsgeldern;
    • Spenden, Schenkungen, Erbschaften, Zuwendungen zur Vermögensausstattung im Sinne von § 4b Abs. 1 EStG idgFund andere freigiebige Zuwendungen;
    • Subventionen; und
    • Zu- und Nachstiftungen.
  • Erträge aus erhaltenen Zuwendungen zur Vermögensausstattung im Sinne von § 4b Abs. 1 EStG idgF sind innerhalb von 3 Jahren nach dem jeweiligen Zuflussjahr zur Förderung der in der Rechtsgrundlage angeführten Zwecke zu verwenden. Als Verwendung gilt auch die Einstellung von höchstens 20% von Zuwendungen in eine Rücklage. Das zugewendete Vermögen selbst darf erst im 3. Jahr nach dem Zuflussjahr zur Förderung des begünstigten Zweckes (ganz oder teilweise) verwendet werden.
  • Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die in der Rechtsgrundlage angeführten Zwecke verwendet werden. Die Organe der Stiftung dürfen keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus der Stiftung erhalten. Es darf keine Person durch der Stiftung zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Zuwendung von Vermögen an die Gründer oder ihnen oder der Stiftung nahestehende Personen oder ebensolche Einrichtungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht gemäß § 4a oder § 4b EStG idgF begünstigt sind.
Organisation

Die Stiftung COMÚN verfügt über drei ehrenamtlich arbeitende Organe: Den Vorstand, den Beirat und die Rechnungsprüfer der Stiftung.

Der von den Gründern bestellte Stiftungsvorstand führt, unterstützt von der Büroleitung, die Geschäfte. Er verwaltet das Vermögen, vertritt die Stiftung nach außen und sorgt für die Erfüllung des Stiftungszwecks. Die Vorstände sind Veronika Bohrn Mena (Vorsitzende, Funktionsperiode 15.12.2021 bis 14.12.2026) und Dr. Sebastian Bohrn Mena (Funktionsperiode 15.12.2021 bis 14.12.2025) 

Der ebenfalls von den Gründern alle zwei Jahre neu bestellte Stiftungsbeirat berät den Vorstand, macht Vorschläge zur Erreichung des Stiftungszwecks und zur strategischen Ausrichtung. Aus den Reihen seiner Mitglieder wählt der Beirat eine Vorsitzende und eine Stellvertretung. Die Mitglieder des Stiftungsbeirats in der Funktionsperiode 1.1.2024 bis 31.12.2025 sind: 

  • Magdalena Baran-Szoltys – Vorsitzende
  • Andrea Czak
  • Anna Pattermann – Stv. Vorsitzende
  • Matthias Schickhofer
  • Natascha Strobl

Darüber hinaus werden Menschen vom Vorstand für jeweils ein Arbeitsjahr für eine Mitwirkung in Themenbeiräte berufen. Im Arbeitsjahr 1.1. bis 31.12.2024 sind das folgende 7 Personen:

  • Smilla Buschbom
  • Beatrice Frasl
  • Birgit Hebein
  • Barbara Prainsack
  • Julya Rabinowich
  • Arne Semsrott
  • Lisa Sinowatz

Ehemalige Beiräte in der Funktionsperiode 1.1.2022 bis 31.12.2023 waren: Daniela Brodesser, Markus Bürger, Dominik Nostitz, Johanna Fladl, Eugen Freund, Susanne Sackl, Lena Schilling und Josef Weidenholzer.

Die Rechnungsprüfer der Stiftung prüfen den Jahresabschluss und die dem Stiftungszweck gemäße Verwendung der Mittel. Die von den Gründern für den Zeitraum 15. Dezember 2021 bis 14. Dezember 2024 bestellten Prüfer sind Mag. Dieter Welbich und Mag. Ernst Schmidt. 

Transparenz

Die Stiftung COMÚN hat sich der deutschen “Initiative Transparente Zivilgesellschaft” verpflichtet und führt daher im nachfolgenden die zehn Transparenzinformationen für die Öffentlichkeit an:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Stiftung COMÚN – Gemeinnützige Bundesstiftung
Bergstraße 14, 3871 Alt-Nagelberg
Gegründet im Dezember 2021
Kontakt: [email protected]

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Die Satzung und Ziele der Stiftung COMÚN können der Gründungserklärung entnommen werden: 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Stiftung basiert auf dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, ihre Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt der Republik Österreich geprüft und per Bescheid festgestellt:

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen

Gründer*innen der Stiftung COMÚN sind der Verein zur Gründung einer Gemeinwohlstiftung in Österreich, Veronika Bohrn Mena und Dr. Sebastian Bohrn Mena. Die Rechnungsprüfer der Gemeinwohlstiftung COMÚN sind Mag. Dieter Welbich und Mag. Ernst Schmidt.

5. Prüf- und Tätigkeitsberichte
Die Prüf- und Tätigkeitsberichte werden einmal jährlich an dieser Stelle online veröffentlicht. Der Rechnungsabschluss für das Gründungsjahr 2021 wurde im November 2022 von der Stiftungs- und Fondsbehörde geprüft und für korrekt befunden. Der zugrundeliegende Rechnungsprüfbericht 2021 kann hier abgerufen werden:

Der Rechnungsprüfbericht für das erste vollständige Arbeitsjahr, laufend von 1.1.2022 bis 31.12.2022, kann hier abgerufen werden:

Hier kann der COMÚN Jahresbericht von 2022 abgerufen werden:

6. Personalstruktur
Die Stiftung COMÚN orientiert sich bei der Entlohnung am Gehaltsschema von OXFAM Deutschland. Es besteht eine 34-Stunden-Woche, der Mindestbezug bei voller Beschäftigung liegt bei monatlich 2.193 Euro brutto, der mögliche Maximalbezug bei monatlich 5.341 Euro brutto. Diese Rahmenbedingungen gelten gleichermaßen für Beschäftigte ihrer Gesellschaften:

7. Angaben zur Mittelherkunft
Das Stammkapital der Stiftung COMÚN im Ausmaß von 53.000 Euro wurde durch Einlage der drei Gründer aufgebracht.

8. Angaben zur Mittelverwendung
Die Ausschüttung von Zuwendungen an Personen, Personengruppen oder Organisationen aus dem Stiftungsfonds erfolgt auf Vorschlag von Beiräten. Die Rechnungsprüfer der Stiftung COMÚN prüfen den Jahresabschluss und die dem Stiftungszweck gemäße Verwendung der Mittel. Der Jahresabschluss, der Prüfbericht sowie ein Tätigkeitsbericht werden jährlich an die Stiftungs- und Fondsbehörde übermittelt, der Jahresabschluss wird zudem dem Stiftungsregister beim Bundesministerium für Inneres übermittelt. Außerdem werden diese Berichte jährlich hier veröffentlicht.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die Stiftung COMÚN ist Eigentümerin von drei Gesellschaften. Die Aktivitäten dieser Stiftungsgesellschaften finden ausschließlich entlang der Grundsätze der Stiftung statt, wie sie in der Gründungserklärung verbindlich verankert sind. Allfällige betriebliche Gewinne dienen der Finanzierung der Stiftung. Dabei handelt es sich um die Common Affairs GmbH, ein Unternehmen zur ökologischen und sozialen Beratung & Begleitung und zur Durchführung von Veranstaltungen. Außerdem wird mittels der COMÚN Media Betriebsgesellschaft m.b.H. ein umfangreiches publizistisches Angebot gestaltet und vertrieben und über die COMÚN Gemeingut GmbH der Immobilienbesitz der Stiftung verwaltet.

10.Offenlegung

Spenden über 10.000 Euro werden im Jahresbericht unter Angabe der Namen der Spender*innen angeführt. Spenden durch Unternehmen, Organisationen oder Personen, die im Widerspruch zu den Grundwerten der Stiftung stehen, werden nicht angenommen. Die Ausschüttung von Zuwendungen an Personen, Personengruppen oder Organisationen aus dem Stiftungsfonds erfolgt auf Vorschlag von Beiräten.

Abschließender Hinweis: Die Stiftung COMÚN strebt die Erlangung des Spendengütesiegels zu erstmöglichen Zeitpunkt an und arbeitet daher von Beginn weg schon freiwillig nach dessen Kriterien. Das Gütesiegel kann jedoch erst nach dreijährigem Bestehen beantragt werden.