Angriff auf Forschende: Schutzschirm gegen Einschüchterung erstmals aufgespannt
Angriff auf Forschende: Schutzschirm gegen Einschüchterung erstmals aufgespannt
Wir unterstützen die FIPU-Forschungsgruppe bei der Abwehr eines rechten Angriffs mit Übernahme von Rechtskosten aus Mitteln des neuen „Gegenrechtsschutz“-Fonds
Unser Anfang des Jahres 2024 ins Leben gerufene „Gegenrechtsschutz“, ein aus Spenden finanzierter Fonds zur Abwehr von rechten Angriffen, hat zum ersten Mal seinen Schutzschirm aufgespannt. Die FIPU-Forschungsgruppe war nach einer kritischen Publikation im Medium „Der Standard“ mit erheblichen Rechtskosten konfrontiert, diese wurden nun von uns übernommen.
„Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass Forschende eingeschüchtert und mundtot gemacht werden sollen. Mit dem Gegenrechtsschutz können wir ihnen zumindest die finanzielle Last bei der Wahrung ihrer Rechte abnehmen. Damit wird ein Missstand im Rechtssystem kompensiert, der dazu führt, dass diejenigen mit mehr Geld sich auch besser schützen können“ so Veronika Bohrn Mena, Vorsitzende der Stiftung COMÚN.
FIPU: Hilfe bei Abwehr von Einschüchterungsversuch
Die in der „FIPU“, Forschungsgruppe Ideologien und Politiken der Ungleichheit, lose organisierten Forscher*innen, vereint die Auseinandersetzung mit Ideologien der Ungleichheit, wie Rassismus, Sexismus oder Antisemitismus.
„Wir danken der Stiftung COMÚN für die Unterstützung. FIPU ist Akteur*innen des Rechtsextremismus seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Angriffen in der Öffentlichkeit, die darauf abzielten, unseren Mitgliedern die Expertise abzusprechen und sie zu diskreditieren. Hinzu kamen parlamentarische Anfragen oder auch juristische Drohungen. Der COMÚN-Gegenrechtsschutz hat uns durch die Übernahme von Rechtskosten im Ausmaß von 2.300 Euro bei der Abwehr eines Einschüchterungsversuchs unterstützt. Anlassfall war ein von uns auf dem Standard-User*innenblog veröffentlichter Text zur Feindlichkeit der extremen Rechten in Österreich gegenüber Menschen, die lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell/Transgender-, queer, inter- oder asexuell sind und somit nicht ihrem heterosexuellen Ideal entsprechen.“
Meinungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden
Magdalena Baran-Szoltys, COMÚN-Stiftungsbeiratsvorsitzende und Sprecherin des Gegenrechtschutz-Beirats, der die Entscheidung für die Mittelvergabe getroffen hat:
„In unserer Demokratie ist Meinungsfreiheit ein grundlegendes Prinzip, das leider zunehmend durch verschiedene Formen der Einschüchterung eingeschränkt wird. Der Gegenrechtsschutz soll dieser Entwicklung entgegenwirken und die Betroffenen schützen. Niemand sollte Angst haben müssen, sich öffentlich zu äußern, sei es durch Veröffentlichung wissenschaftlicher Studien, journalistischer Recherchen oder einfach durch die Äußerung seiner Meinung. Keine Person sollte dem Druck rechter Einschüchterung und Drohungen nachgeben müssen. Daher freue ich mich über die erste Vergabe durch unseren Gegenrechtsschutz.“
Gegenrechtsschutz: Rechte Angriffe abwehren
Der von der Stiftung COMÚN eingerichtete „Gegenrechtsschutz“-Fonds wird zur Gänze aus privaten Spenden finanziert und dient der Abwehr von Angriffen durch Rechtsextreme, etwa Einschüchterung, Diffamierung oder Gewalt. Zu diesem Zweck finanziert der Fonds diverse Schutzmaßnahmen, darunter auch juristische Hilfe, von der Beratung bis zum Prozess. Außerdem werden Betroffene bei Medienarbeit und Kommunikation mit Behörden unterstützt.
Nur ein voller Topf garantiert auch die Möglichkeit zur Übernahme von Kosten. Mehr Informationen und die Möglichkeit um Unterstützung anzusuchen finden sich hier, zweckgebundene Spenden bitte an:
Empfänger: Stiftung COMÚN
Verwendungszweck: Gegenrechtsschutz
IBAN: AT73 2011 1842 9167 4800