„Wo Engagement für die Gemeinschaft stattfindet, sollte Transparenz gegenüber der Gemeinschaft selbstverständlich sein.“ Mit der neuen Gemeinwohlstiftung COMÚN leben wir Transparenz. Deswegen sind wir Unterstützer der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ von Transparency International Deutschland und verpflichten uns zur Einhaltung der Erklärung:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Gemeinwohlstiftung COMÚN – Gemeinnützige Bundesstiftung
Bergstraße 14, 3871 Alt-Nagelberg
Gegründet im Dezember 2021
Kontakt: [email protected]
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Die vollständige Satzung und die Ziele der Gemeinwohlstiftung COMÚN können der hier stets aktuell abrufbaren Version der Gründungserklärung entnommen werden:
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Stiftung basiert auf dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz, ihre Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt der Republik Österreich geprüft und per Bescheid festgestellt:
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen
Gründer*innen der Gemeinwohlstiftung COMÚN sind:
- Verein zur Gründung einer Gemeinwohlstiftung in Österreich
- Veronika Bohrn Mena
- Dr. Sebastian Bohrn Mena
Die Rechnungsprüfer der Gemeinwohlstiftung COMÚN sind:
- Mag. Dieter Welbich
- Mag. Ernst Schmidt
5. Prüf- und Tätigkeitsberichte
Die Prüf- und Tätigkeitsberichte werden einmal jährlich an dieser Stelle online veröffentlicht.
Der Rechnungsabschluss für das Gründungsjahr 2021 wurde im November 2022 von der Stiftungs- und Fondsbehörde geprüft und für korrekt befunden. Der zugrundeliegende Rechnungsprüfbericht 2021 kann hier abgerufen werden:
Der Rechnungsprüfbericht für das erste vollständige Arbeitsjahr, laufend von 1.1.2022 bis 31.12.2022, kann hier abgerufen werden:
6. Personalstruktur
Die Gemeinwohlstiftung COMÚN verfügt aktuell über keine Angestellten.
Die Gemeinwohlstiftung COMÚN orientiert sich sowohl bei der Entlohnung von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen als auch von Auftragnehmer*innen am Gehaltsschema von OXFAM Deutschland. Es besteht eine 35-Stunden-Woche, der Mindestbezug bei einer Vollzeitbeschäftigung liegt bei monatlich 2.000 Euro brutto, der mögliche Maximalbezug bei monatlich 5.000 Euro brutto. Diese Rahmenbedingungen gelten gleichermaßen für Beschäftigte ihrer Gesellschaften:
7. Angaben zur Mittelherkunft
Das Stammkapital der Gemeinwohlstiftung COMÚN im Ausmaß von 53.000 Euro wurde durch Einlage der drei Gründer aufgebracht.
8. Angaben zur Mittelverwendung
Die Ausschüttung von Zuwendungen an Personen, Personengruppen oder Organisationen aus den Stiftungsfonds erfolgt auf Vorschlag von Stiftungsbeirät*innen. Alle Transaktionen werden gesondert anonymisiert veröffentlicht. Ebenso wird die Finanzgebarung der Stiftungsinitiativen gesondert offengelegt.
Die Rechnungsprüfer der Gemeinwohlstiftung COMÚN prüfen den Jahresabschluss und die dem Stiftungszweck gemäße Verwendung der Mittel. Der Jahresabschluss, der Prüfbericht sowie ein Tätigkeitsbericht werden jährlich an die Stiftungs- und Fondsbehörde übermittelt, der Jahresabschluss wird zudem dem Stiftungsregister beim Bundesministerium für Inneres übermittelt. Außerdem werden diese Berichte jährlich hier veröffentlicht.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die Gemeinwohlstiftung COMÚN ist Eigentümerin von aktuell drei Gesellschaften. Die unternehmerischen Aktivitäten dieser Stiftungsgesellschaften finden ausschließlich entlang der Grundsätze der Stiftung statt, wie sie in der Gründungserklärung verbindlich verankert sind. Allfällige betriebliche Gewinne dienen ebenfalls der Finanzierung der Stiftung.
Dabei handelt es sich um die Common Affairs GmbH, ein Unternehmen zur ökologischen und sozialen Beratung & Begleitung und zur Durchführung von Veranstaltungen. Außerdem wird mittels der COMÚN Media Betriebsgesellschaft m.b.H. ein umfangreiches publizistisches Angebot gestaltet und vertrieben und über die COMÚN Gemeingut GmbH der Immobilienbesitz der Stiftung verwaltet.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamt-Jahresbudgets ausmachen
– Verein zur Gründung der Gemeinwohlstiftung:
Die Gemeinnützigkeit der Gemeinwohlstiftung COMÚN als Gemeinnützige Bundesstiftung wurde vom Finanzministerium der Republik Österreich per Bescheid festgestellt. Zuwendungen zur Vermögensausstattung der Gemeinwohlstiftung COMÚN, das sind Einzelspenden ab 5.000 Euro, sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Die Meldung an das Finanzamt wird von der Stiftung automatisch vorgenommen. Spenden unterhalb dieses Betrags sind vorerst – bis zur Bewilligung der Spendenabsetzbarkeit – nicht steuerlich begünstigt.
Spenden ab 10.000 Euro werden im Jahresbericht unter Angabe der Namen der Spender*innen angeführt. Spenden durch Unternehmen, Organisationen oder Personen, die im Widerspruch zu den Grundwerten der Stiftung stehen, werden nicht angenommen. Die Ausschüttung von Zuwendungen an Personen, Personengruppen oder Organisationen aus den Stiftungsfonds erfolgt auf Vorschlag von Stiftungsbeirät*innen. Alle Transaktionen werden gesondert anonymisiert veröffentlicht. Ebenso wird die Finanzgebarung der Stiftungsinitiativen gesondert im Zuge des Jahresberichts offengelegt.
Hinweis: Die Gemeinwohlstiftung COMÚN strebt die Erlangung des Spendengütesiegels zu erstmöglichen Zeitpunkt an und arbeitet daher von Beginn weg schon freiwillig nach dessen Kriterien. Das Gütesiegel kann jedoch erst nach dreijährigem Bestehen beantragt werden.