Um ihre Ziele zu erreichen und ihren Zweck zu erfüllen, richtet die Stiftung COMÚN einerseits Stiftungsfonds ein, andererseits setzt sie Stiftungsinitiativen um. Im Nachfolgenden werden die Fonds, die Gegenstand des Arbeitsprogramms 2023 sind, kurz erläutert. Über die jeweilige Mittelverwendung wird im Jahresbericht detailliert Auskunft gegeben. Die Fonds von COMÚN werden jährlich auf Vorschlag des Vorstands, in Absprache mit dem Beirat und den Rechnungsprüfern, aus dem Vermögen der Stiftung erstdotiert. Sie dienen der schnellen und unbürokratischen Finanzierung von externen Vorhaben, die sich zur Gänze im Einklang mit allen Grundsätzen der Stiftung befinden müssen.

Bei der Vergabe der Mittel stützt sich der Vorstand auf die Empfehlungen der für das Arbeitsjahr bestellten Fondsbeiräte. Diese werden vom Stiftungsbeirat ernannt und können auch Personen umfassen, die nicht Mitglied des Stiftungsbeirats sind, wobei der Vorsitz zwingend von einem Mitglied ausgeübt werden muss. Die Fondsbeiräte werden organisatorisch vom Büro der Stiftung unterstützt. Für das Arbeitsjahr 2023 wurden folgende Fonds der Stiftung COMÚN eingerichtet: 

Mit dem Gegenrechtsschutz wollen wir einen effektiven Schutz auf gegen die Angriffe von rechts aufbauen. Zum konkreten Schutz von Personen, die von Rechten öffentlich verunglimpft, bedroht oder zur Zielscheibe wurden. Außerdem Empfänger*innen von Hassnachrichten oder Drohungen aus dem rechten Milieu und Betroffene von rechtem Cybermobbing. Keine Person soll Angst haben müssen, weil sie anspricht, was ist. Niemand soll sich aus Furcht vor den Konsequenzen der rechten Einschüchterung und Drohung beugen müssen.

Wir wollen eine Finanzierung und Organisation von juristischer Hilfe, von der Beratung bis zum Prozess und individuelle Schutzmaßnahmen, bis hin zu Personenschutz sicherstellen. Mehr zum Gegenrechtsschutz erfährst du hier!


Beirat:

Barbara Prainsack

Birgit Hebein

Julya Rabinowich

Arne Semsrott


Kontakt: [email protected]
Spendenkonto: AT73 2011 1842 9167 4800

Mit dem Umweltfonds der Stiftung COMÚN sollen Vorhaben zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima und Tieren finanziell unterstützt werden. Mit dem Umweltfonds der Gemeinwohlstiftung COMÚN sollen Vorhaben zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima und Tieren finanziell unterstützt werden. Ziel ist es, Vereinen und Organisationen bei der Umsetzung ganz konkreter Projekte zu helfen – eingereicht werden können abrechenbare Sachkosten. Du willst in Deiner Gemeinde Bienenhotels bauen, einen Wald retten oder arbeitest an einem neuen, umweltfreundlichen Produkt? Melde dich bei uns, wir können unbürokratisch und schnell finanzielle Unterstützung geben. 

Dotierung: 5.000 Euro
Beirat:

Nunu Kaller

Matthias Schickhofer


Spendenkonto: AT73 2011 1842 9167 4800

Wer ein Vorhaben einreichen will, kann das direkt hier ganz einfach machen.

Die Personenbezogenen Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht veröffentlicht. Sie sind lediglich für die interne Ablage bestimmt.

Erfüllung des Stiftungszweck gem. §3 Abs.1 Pkt. B: 
Förderung des Umwelt-, Natur-, Klima-, Arten- und Tierschutzes

Förderung entlang der Grundsätze gem. §3 Abs.2, insb. Pkt. F & G: 
Die Stiftung tritt für den Erhalt der Biodiversität und die Erlangung von Klimagerechtigkeit ein. Sie anerkennt Tiere als fühlende Mitgeschöpfe und bekennt sich zur Notwendigkeit des Schutzes von natürlichen Lebensräumen. Die Bewältigung der Klimakrise, der Einsatz gegen das Artensterben und die Forcierung einer ökologischen Lebensweise gehören zu ihren vordringlichsten Aufgaben.“

Die Erzeugung und Verteilung von Lebensmitteln werden als ökologische und soziale Schlüsselprozesse betrachtet. Daher forciert die Stiftung das gesellschaftliche Bewusstsein zur Wichtigkeit kleinbäuerlicher Strukturen, der Weiterentwicklung hin zu einer klima-, umwelt- & tierfreundlichen Landwirtschaft und der Vermeidung von Verschwendung.“

Der Recherchefonds der Stiftung COMÚN dient der Finanzierung von eingehenden, langfristigen Recherchen, insbesondere im journalistischen Bereich.

Zudem vergibt er das COMÚN Recherche Stipendium für Journalist*innen.

Und bietet soziale Absicherung für freie Journalist*innen in der Ukraine. Denn viele der freien Journalist*innen, die uns mit Berichten aus der Ukraine versorgen, sind nicht kranken- und unfallversichert. In Anbetracht der Tatsache, dass sich diese Journalist*innen einem großen Risiko aussetzen, um ihrer so wertvollen Arbeit nachgehen zu können, ist das ein inakzeptabler Zustand. Wir haben uns daher dazu entschlossen, Journalist*innen in der Ukraine eine Anstellung für den Zeitraum von zwei Monaten anzubieten und sie zur Kranken- und Unfallversicherung anzumelden. Den Journalist*innen steht es natürlich weiterhin frei, ihre Berichte allen Redaktionen anzubieten. Freie Journalist*innen sind eingeladen sich unter [email protected] zu melden. Die Entscheidung über die Anstellung wird vom Beirat des Recherchefonds der Gemeinwohlstiftung COMÙN getroffen. Bisher angestellt wurde von uns der Kriegsfotograf und renommierte Fotojournalist Sebastian Backhaus.

Dotierung: 10.000 Euro
Beirat:


Spendenkonto: AT73 2011 1842 9167 4800

Erfüllung des Stiftungszweck gem. §3 Abs.1 Pkt. C & E: 
Förderung der Volksbildung“ und „Förderung der Grund- und Menschenrechte

Förderung entlang der Grundsätze gem. §3 Abs.2, insb. Pkt. M & H
Die Stiftung erachtet kritische journalistische Arbeit als Säule der Demokratie. Ihre Förderung ist daher für sie von besonderer Wichtigkeit. Insbesondere die Zugänglichkeit für Menschen von bislang im Journalismus unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen, die investigative journalistische Arbeit und die unabhängige journalistische Recherche sollen dabei gezielt gefördert werden.“

Die Arbeit der Stiftung zielt darauf ab die Selbstbestimmtheit von Menschen zu steigern. Dazu zählt auch der Zugang zu Bildung, Kunst und Kultur, die Möglichkeit der Entdeckung und Entfaltung von persönlichen Neigungen und Talenten sowie die Chance zum Erwerb von sozialen und kulturellen Kompetenzen.“

Mit dem Solidaritätsfonds der Stiftung COMÚN werden soziale Projekte schnell, unbürokratisch und direkt unterstützt.

Dotierung: 5.000 Euro

Beirat:


Spendenkonto: AT73 2011 1842 9167 4800

Erfüllung des Stiftungszweck gem. §3 Abs.1 Pkt. A & G:
Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen“ und „Katastrophenhilfe national und weltweit“

Förderung entlang der Grundsätze gem. §3 Abs.2, insb. Pkt. H & I
„Die Arbeit der Stiftung zielt darauf ab die Selbstbestimmtheit von Menschen zu steigern. Dazu zählt auch der Zugang zu Bildung, Kunst und Kultur, die Möglichkeit der Entdeckung und Entfaltung von persönlichen Neigungen und Talenten sowie die Chance zum Erwerb von sozialen und kulturellen Kompetenzen.“

„Die systematische Ungleichverteilung von Ressourcen wird als Antagonist und Gefährder des Gemeinwohls betrachtet. Ihre Überwindung gehört daher zu den primären Zielen der Stiftung. Die Umverteilung von oben nach unten soll im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit vorangetrieben werden.“